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   BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83   

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https://dejure.org/1984,6848
BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83 (https://dejure.org/1984,6848)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83 (https://dejure.org/1984,6848)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1984 - BReg. 1 Z 91/83 (https://dejure.org/1984,6848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und dessen Übertragung auf das Jugendamt; Sorgerechtsmissbrauch bei einmaliger körperlicher Züchtigung (Misshandlung) durch einen Elternteil und der Duldung durch den anderen; Missbrauch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81

    Sorgerecht; Änderung; Kindeswohl; Amtsermittlung; Feststellungslast; Anordnung;

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Rückführungsverlangen insbesondere dann ein Sorgerechtsmißbrauch liegen kann, wenn der damit verbundene Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung des Kindes in seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, weil es unvermittelt aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen des gewohnten Lebenskreises herausgerissen und damit einer inneren und äußeren Entwurzelung anheimgegeben würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225/226 = DAV 1982, 611/615; DAV 1983, 78/82; ZBlJugR 1983, 302/305 und 308/310; BayObLGZ 1984 Nr. 18; jeweils m.w.Nachw.).

    Es ist auch in ihrem Verhalten im vorliegenden Verfahren zu sehen, wenngleich ihr Antrag nicht auf Herausgabe der Kinder ( § 1632 Abs. 1 BGB ) gerichtet ist, sondern das Begehren der Mutter dahin geht, den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts rückgängig zu machen, was sie im Erfolgsfall in die Lage versetzen würde, die Kinder zurückzuholen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/615).

    Es kann insbesondere nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden, wenn das Landgericht nicht (unter Aufhebung der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) als mildere Maßnahme eine Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/614 f.), die gegenüber § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB eine verfahrensrechtliche Sonderregelung darstellt und die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon entbehrlich machen kann (BayObLGZ 1984 Nr. 18 m.Nachw.).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß eine gewaltsame Rückführung der nun fast vierzehn- bzw. zwölfjährigen Kinder im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte (vgl. BGH FamRZ 1975, 273/276).
  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    Das Gericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass die Beschwerdeführerin ihre Einsicht in die Notwendigkeit einer behutsamen Rückführung des Kindes bekundet hat, eine missbräuchliche Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht durch die Beschwerdeführerin daher nicht zu erwarten und ein Sorgerechtsentzug entsprechend schon aus diesem Grund nicht erforderlich war (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Mai 1984 - BReg 1 Z 91/83 -, juris, Rn. 11).
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